Grundsätzlich gilt das Prinzip: Pacta sunt servanda, also dass Verträge einzuhalten sind. Nur in besonderen Ausnahmesituationen wäre es möglich, einen Vertrag einseitig aufzulösen, z.B. wenn der Vertragsinhalt de facto nicht mehr genutzt werden kann und obsolet ist. Bei einem Handyvertrag wäre dies z.B. ein plötzlicher und irreparabler Hörverlust.
Die meisten Anbieter ziehen sich daher auf den Grundsatz zurück, dass eine Vertragsänderung nur in ihrem Ermessen liegt und höchstens aus Kulanzgründen erfolgt, um keine Präzedenzfälle zu schaffen. Anders verhält es sich jedoch, wenn man einen Vertrag ‘upgraden’ will, also z.B. weitere Optionen hinzubuchen möchte, welche auch dem Anbieter höhere Einnahmen gestatten. Viele Anbieter versuchen dabei, einen Vertrag insofern neu aufzusetzen, als dass sich die Kündigungsfrist wieder auf 1 oder 2 Jahre verlängert und weitere ‘Klauseln’ zuungunsten des Nutzers eingebaut werden können. Vor Gericht hat dies nur selten Bestand, aber die meisten Nutzer beschreiten diesen Weg oft erst gar nicht, weil sie die Kosten dafür scheuen.
Wenn man versucht, seinen Handyvertrag günstiger zu gestalten oder vorzeitig zu kündigen, stellen sich die meisten Anbieter daher einfach stur und verweisen auf ihre Geschäftsbedingungen, das BGB oder den Vertrag selbst. Nicht zuletzt aus diesem Grund sollte man die Verträge genau prüfen, bevor man sie unterschreibt. Eine gute Vergleichsmöglichkeit von unterschiedlichen Handyverträgen bietet 7mobile.
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